AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

An jeder Veranstaltung sind primär zwei Parteien beteiligt. Auf der einen Seite die Firma Österreichs Berge, mit Sitz in Wels, und auf der anderen Seite der Kunde als Vertragspartner.

In den folgenden Geschäftsbedingungen wird die Firma Österreichs Berge unter „der Veranstalter“ sowie der Kunde als „Sie“ oder „der Kunde“ zusammengefasst.


I. Angebotslegung
a. Mit der Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Leistung akzeptieren Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
b. Verträge können schriftlich, mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden.

II. Auftragsbestätigung

a. Per Mail erhalten Sie die fixe Zusage der Tour vom Veranstalter.


III. Teilnahmebedingungen
a. Eine gute Gesundheit ist die Voraussetzung für die Teilnahme an allen Veranstaltungen. Sie verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen-, Psychopharmaka- oder Alkoholeinfluss oder Versetzen in einen rauschähnlichen Zustand durch anderweitige Produkte ist ausdrücklich verboten und erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
b. Den Kunden trifft die Pflicht sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Trainerinnen, Trainern und der Hilfspersonen strikt zu befolgen. Werden diese Anweisungen nicht eingehalten, behält sich der Veranstalter vor, Sie von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss gelten die Stornobestimmungen gemäß Punkt VI.


IV. Haftung
a. Sämtliche vom Veranstalter angebotene Leistungen werden unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsstandards durchgeführt.
b. Die Teilnahme an den vom Veranstalter angebotenen Programmveranstaltungen findet freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt. Der Veranstalter haftet für erbrachte Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
c.  Der Abschluss einer Mitgliedschaft bei Alpenverein oder Naturfreunde wird vorausgesetzt, damit die Teilnehmer selbst eine Versicherung für Bergungskosten vorweisen können.
d. Für Schäden an Gegenständen oder Personen, die aufgrund der Zuwiderhandlung gegen die Anweisung der Outdoorpädagogen/Trainer eintreten, wird keine Haftung übernommen.
e. Weder Österreichs Berge noch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gehilfen, Vertreter oder Bevollmächtigte übernehmen irgendeine Form von Verantwortung für Verletzungen und/oder sonstige andere Schäden, die der Kunde erleidet und die aus seinem eigenen Verhalten oder anderen Gründen oder Umständen resultieren, die seiner Kontrolle unterliegen und/oder auf sein Mitverschulden zurückzuführen sind. Liegt seitens Österreichs Berge keine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Pflichtverletzung vor, so erfolgt die Programmteilnahme gänzlich auf eigenes Risiko.

f. Die Teilnehmer verpflichten sich auch ohne Nachweis, dass die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden.


V. Subunternehmer und Haftungsausschluss
a. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschließen. Der Veranstalter übernimmt in diesem Fall ausschließlich die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Es wird keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen.
b. Der Drittanbieter hält den Veranstalter für von Kunden und Dritten gegenüber dem Veranstalter geltend gemachten Ansprüchen, die sich insbesondere auf den Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, aber auch auf jeden sonstigen erdenklichen Rechtsgrund stützen, schad- und klaglos.
c. Sollten die Anweisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt werden, wird jede über die gesetzlich bedungene Haftung hinausgehende Schadenersatzleistung seitens des Veranstalters gegenüber dem Drittanbieter ausgeschlossen.


VI. Bedingungen bei Storno oder Auftragsänderung durch den Kunden
a. Bei Rücktritt sind folgende Stornogebühren fällig:

– bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes
– zwischen 29 und 7 Tage vor dem gebuchten Termin eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes
– bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
b. Die Gebühr entfällt, wenn Ersatzteilnehmerinnen oder Ersatzteilnehmer genannt werden.
c. Bei Terminverschiebung und Durchführung der bereits gebuchten Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten entfallen die Stornokosten, jedoch wird der Gesamtbetrag sofort in Rechnung gestellt und ist prompt fällig. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 30,- exkl. MwSt. pro Teilnehmenden an.


VIII. Allgemeine Zahlungsbedingungen

a. Zahlungen sind sofort fällig


XI. Gerichtsstand
a. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
b. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Wels.

XII. Salvatorische Klausel
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als im Vertrag bedungen, solange keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Jedwede Abweichung bedarf der Schriftform.
b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Letzte Aktualisierung: Jänner 2024

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